Welche Schweizer Lizenz ein Online-Casino braucht
In der Schweiz ist ein Online-Casino kein frei zugängliches Internetgeschäft. Wer Online-Spielbankenspiele anbieten will, benötigt eine schweizerische Konzessionsgrundlage. Entscheidend ist dabei nicht das Design der Website, die Auswahl der Spiele oder eine ausländische Registrierung, sondern die Verbindung zu einer konzessionierten Schweizer Spielbank.
Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über Geldspiele, kurz Geldspielgesetz oder BGS. Seit dem 1. Januar 2019 sind alle Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das Gesetz erfasst grundsätzlich Spiele, bei denen du gegen einen geldwerten Einsatz einen Geldgewinn oder einen anderen geldwerten Vorteil erhalten kannst. Die Durchführung solcher Geldspiele ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig.
Für die Auswahl eines Anbieters folgt daraus eine klare Prüfreihenfolge: Zuerst steht die Frage, ob das Angebot überhaupt unter die schweizerische Konzessionsordnung fällt. Danach ist zu prüfen, ob eine konzessionierte Schweizer Spielbank dahintersteht und ob die Online-Erweiterung ordnungsgemäss bewilligt wurde. Eine blosse Selbstdarstellung auf der Website ersetzt diese Prüfung nicht.
Die Online-Konzession kommt nicht allein
Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Ein Unternehmen kann also nicht unabhängig von einer stationären Spielbank eine eigene Schweizer Online-Konzession beantragen. Nur Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank können eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen.
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, die rechtliche Grundlage der aufgeführten Online-Casinos schnell einzuordnen. Im Mittelpunkt steht die jeweils angegebene ESBK-Konzessionserweiterung beziehungsweise Online-Konzession.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung für das Casinò Lugano. Damit ist die rechtliche Grundlage des Angebots klar benannt.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung für das Casino Davos aufgeführt. Diese Zuordnung macht die angegebene Lizenzbasis transparent.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung für die Casino Zürichsee AG in Pfäffikon. Der Eintrag ist damit eindeutig einem Schweizer Konzessionspartner zugeordnet.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch ist auf Grundlage einer ESBK-Konzessionserweiterung für das Grand Casino Baden gelistet. Die genannte Konzession liefert den wesentlichen rechtlichen Bezugspunkt.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung für das Grand Casino Bern. Dadurch ist die angegebene Lizenzbasis des Angebots nachvollziehbar.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch ist mit der ESBK-Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E für das Casino du Lac Meyrin aufgeführt. Die Konzessionsnummer und der zugehörige Standort sind klar angegeben.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung für das Grand Casino Luzern. Der Betreiber ist damit einem konkret benannten Schweizer Casino zugeordnet.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung für das Casino Interlaken gelistet. Diese Angabe bildet die zentrale rechtliche Einordnung des Betreibers.
Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch verfügt über die ESBK-Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E für das Casinò Locarno. Besonders ausgewiesen ist damit eine Online-Konzession mit eindeutigem Konzessionspartner.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch ist auf Grundlage einer ESBK-Konzessionserweiterung für das Casinò Mendrisio aufgeführt. Die genannte Zuordnung sorgt für eine klare rechtliche Einordnung.
Diese Verbindung ist für die Beurteilung eines Angebots wichtiger als ein werblicher Hinweis wie «Schweizer Casino». Eine Online-Spielbank muss auf einer bereits bestehenden Spielbankenkonzession aufbauen. Die Online-Erweiterung bildet dabei die rechtliche Grundlage für den digitalen Spielbetrieb.
Der Bundesrat vergibt die Spielbankenkonzession und legt die Anzahl der Konzessionen fest. Für die Jahre 2025 bis 2044 wurden 20 Spielbankenkonzessionen erteilt: 9 mit einer A-Konzession und 11 mit einer B-Konzession. Insgesamt gibt es in der Schweiz 21 Spielbanken am Markt. Diese Angaben beschreiben die Konzessionsordnung und den Markt der stationären Spielbanken; sie sind nicht mit einer freien Zulassung beliebiger Internetanbieter gleichzusetzen.
Welche Behörde wofür zuständig ist
Bei der Prüfung eines Online-Angebots begegnen dir vor allem der Bundesrat und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Ihre Aufgaben sind nicht identisch.
| Stelle | Aufgabe |
|---|---|
| Bundesrat | Vergibt die Spielbankenkonzession und legt die Anzahl der Konzessionen fest |
| Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) | Prüft Konzessionsgesuche, überwacht Schweizer Spielbanken und ist für die Lizenzierung von Online-Casinos zuständig |
| ESBK | Genehmigt jedes einzelne Online-Spiel und überwacht Software, Finanztransaktionen sowie Spielerschutzmassnahmen |
| Federal Gaming Board (FGB) | Unabhängige Behörde zur Beaufsichtigung Schweizer Casinos |
Die ESBK ist die zentrale Aufsichtsbehörde für das Schweizer Casinowesen. Sie prüft Konzessionsgesuche und erhebt die Spielbankenabgabe. Für den Online-Bereich beschränkt sich ihre Rolle nicht auf eine einmalige Prüfung des Betreibers. Sie genehmigt jedes einzelne Online-Spiel und überwacht ausserdem die Software, die Finanztransaktionen und die Spielerschutzmassnahmen.
Das bedeutet praktisch: Eine Konzession ist kein pauschaler Freipass für jede Funktion einer Website. Auch das konkrete Online-Spielangebot und die technischen Abläufe stehen unter Aufsicht. Bei erfüllten Kriterien stellt die ESBK die Lizenz aus. Im Schweizer Sprachgebrauch ist für die Überprüfung auf der Website jedoch besonders die Konzessionsnummer relevant.
Das Federal Gaming Board, kurz FGB, ist ebenfalls eine unabhängige Behörde und beaufsichtigt Schweizer Casinos. Für dich bleibt die ESBK der zentrale Bezugspunkt, wenn es um die schweizerische Konzessionsnummer, die Prüfung eines Online-Angebots und die offizielle Aufsicht über Spielbanken geht.
Konzessionsnummer statt allgemeiner Werbeaussage
Ein lizenziertes Online-Glücksspielportal muss seine Konzessionsnummer der Eidgenössischen Spielbankenkommission auf der Website angeben. Diese Nummer befindet sich normalerweise im Fussbereich der Website. Dort findest du häufig auch weitere rechtliche Angaben zum Betreiber und zur Konzessionsgrundlage.
Der Fussbereich ist deshalb kein dekorativer Abschluss, sondern ein sinnvoller erster Prüfpunkt. Achte auf:
- die Konzessionsnummer der ESBK;
- die Bezeichnung des verantwortlichen Betreibers;
- die Verbindung zu einer konzessionierten Schweizer Spielbank;
- eine .ch-Domain;
- den Hinweis, dass sich die Website an Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren richtet.
Die Domain allein beweist allerdings keine Konzession. Eine .ch-Domain gehört zu den Anforderungen an Schweizer Online-Casinos, ersetzt aber nicht die Konzessionsnummer und die Prüfung in der amtlichen Aufstellung. Umgekehrt sollte eine Website ohne erkennbare Konzessionsnummer nicht allein deshalb als legal gelten, weil sie Schweizer Franken, Schweizer Symbole oder eine deutschsprachige Oberfläche verwendet. Flagge und Währung sind keine Aufsicht.
Autorisierte Casino-Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK geführt. Diese Liste ist für die Anbieterauswahl aussagekräftiger als unabhängige Bewertungsseiten oder Werbeversprechen. Stimmen Name, Betreiber und Konzessionsnummer nicht überein, ist Vorsicht angebracht. Eine Lizenznummer im Seitenfuss ist nur dann hilfreich, wenn sie zum tatsächlich aufgeführten Betreiber gehört.
Wer ein Konto eröffnen darf
Die Konzessionsprüfung betrifft nicht nur den Anbieter. Auch der Zugang zum Online-Spielerkonto ist gesetzlich eingegrenzt. Ein solches Konto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden.
Für alle Casinospiele und Online-Spiele gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Der Zugang zu Online-Casinos ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Ein legales Schweizer Online-Angebot richtet sich entsprechend an Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren und darf kein anonymes Echtgeldspiel ohne Identitätsprüfung ermöglichen.
- Suche die Konzessionsnummer im Fussbereich
- Vergleiche den Betreiber mit der ESBK-Liste
- Achte auf eine .ch-Domain
- Bestätige die Verbindung zu einer stationären Spielbank
- Vertraue nicht auf reine Werbeversprechen
- Akzeptiere keine Websites ohne Konzessionsnummer
- Verlasse dich nicht nur auf Symbole oder Währungen
Die Alters- und Identitätsprüfung ist daher kein nebensächlicher Registrierungsschritt. Sie gehört zur rechtlichen Kontrolle des Spielbetriebs. Vor der ersten Auszahlung ist eine vollständige KYC-Prüfung mit einem amtlichen Ausweis erforderlich. KYC steht für «Know Your Customer» und bezeichnet die Überprüfung der Identität. Ein Anbieter, der Echtgeldspiel ohne nachvollziehbare Identitätsprüfung verspricht, passt nicht zu den Anforderungen eines legalen Schweizer Online-Angebots.
Auch der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in der Schweiz ist relevant. Eine volljährige Person ohne diese Voraussetzung kann nicht einfach über ein Schweizer Online-Spielerkonto spielen. Für die Auswahl zählt somit nicht nur, ob eine Website technisch erreichbar ist, sondern ob dein Konto nach den schweizerischen Vorgaben eröffnet werden darf.
Warum ausländische Angebote keine Alternative sind
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind in der Schweiz nicht erlaubt und werden technisch gesperrt. Die ESBK kann den Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer oder ihre Herkunft verschleiernder Anbieter sperren. Die ESBK und die Gespa führen Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote.

Für die technische Umsetzung müssen Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang zu gemeldeten Spielangeboten innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen sperren. Internetanbieter in der Schweiz müssen den Zugriff auf gesperrte Websites aus der Schweiz technisch verhindern. In diesem Zusammenhang ist die DNS-Zugangssperre der relevante Mechanismus.
Die Sperre macht aus einem nicht bewilligten Angebot kein legales Casino. Ebenso wenig schafft eine erreichbare Website automatisch eine schweizerische Berechtigung. Entscheidend bleibt, ob der Betreiber in der amtlichen Aufstellung der ESBK geführt wird und ob die erforderliche Konzessionsnummer vorhanden ist.
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Das gilt unabhängig davon, wie professionell eine Website auftritt oder welche Vorteile sie behauptet. Ein Angebot, das sich an Schweizer Spieler richtet, aber keine schweizerische Konzessionsgrundlage nachweisen kann, ist deshalb kein gleichwertiger Ersatz für eine konzessionierte Schweizer Online-Spielbank.
Was du bei der Auswahl zuerst prüfst
Für eine sachliche Anbieterprüfung reicht eine kurze, feste Reihenfolge:
- Konzessionsnummer suchen: Prüfe den Fussbereich der Website auf die Konzessionsnummer der ESBK.
- Amtliche Aufstellung abgleichen: Kontrolliere, ob der Betreiber in der öffentlich einsehbaren Aufstellung der ESBK erscheint.
- Stationäre Spielbank zuordnen: Stelle fest, welche konzessionierte Schweizer Spielbank hinter dem Online-Angebot steht.
- Domain und Zielgruppe prüfen: Eine Schweizer Online-Spielbank muss eine .ch-Domain besitzen und sich an Personen ab 18 Jahren richten.
- Identitätsprüfung beachten: Ein legales Angebot ermöglicht kein anonymes Echtgeldspiel ohne Identitätsprüfung.
- Kontoanforderungen lesen: Ein Online-Spielerkonto darf nur für Volljährige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden.
Diese Punkte beantworten unterschiedliche Fragen. Die Konzessionsnummer betrifft die rechtliche Grundlage. Die amtliche Aufstellung bestätigt den Betreiber. Die Verbindung zur stationären Spielbank erklärt, warum der Anbieter überhaupt einen Online-Betrieb führen darf. Alters-, Wohnsitz- und Identitätsprüfung betreffen dagegen den Zugang zu deinem Spielerkonto.
Das ist keine Rangliste. Der passende Anbieter ist nicht automatisch derjenige mit der auffälligsten Website, sondern derjenige, dessen rechtliche Angaben sich nachvollziehbar bestätigen lassen. Bei Lizenzen zählt Nachprüfbarkeit, nicht Lautstärke.
Boni und Aktionen: Was dir ein Schweizer Casino anbieten darf
Bonusangebote gehören zu den auffälligsten Werbemitteln von Online-Spielbanken. Ein Startbonus, Freispiele oder eine zeitlich begrenzte Aktion können den ersten Eindruck prägen. Entscheidend ist jedoch nicht die auffällige Überschrift, sondern ob das Angebot verständlich, wahrheitsgemäss und für die Schweizer Zielgruppe zulässig formuliert ist.
In der Schweiz gelten Geldspiele als bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Das Geldspielgesetz erfasst grundsätzlich Spiele, bei denen du gegen einen geldwerten Einsatz einen Geldgewinn oder einen anderen geldwerten Vorteil in Aussicht gestellt bekommst. Ein Bonus steht deshalb nicht ausserhalb des rechtlichen Rahmens, nur weil er als Werbeaktion bezeichnet wird. Die Gestaltung der Werbung muss zum bewilligten Geldspielangebot passen.
Werbeversprechen
Ein Bonus ist keine Garantie für einen Gewinn oder ein risikofreies Spielen.
Was ein Bonusversprechen aussagen darf
Eine Aktion darf einen Vorteil beschreiben, den das Casino tatsächlich anbietet. Sie darf aber keinen Eindruck erwecken, der mit den realen Bedingungen nicht übereinstimmt. Besonders problematisch sind Aussagen, die einen sicheren Gewinn oder ein Spielen ohne Risiko suggerieren.
Formulierungen wie «garantierter Gewinn», «risikofreies Spielen» oder «beste Methode zum Gewinnen» gelten als unseriös. Sie verschieben das Risiko des Geldspiels sprachlich an die Seite und stellen eine Werbeaussage als Tatsache dar. Ein Bonus macht aus einem Glücksspiel kein sicheres Finanzgeschäft. Das klingt selbstverständlich. Werbung vergisst solche Selbstverständlichkeiten gelegentlich.
Achte deshalb auf die genaue Bedeutung eines Angebots:
- Wird ein geldwerter Vorteil klar beschrieben?
- Sind Bedingungen direkt bei der Aktion oder leicht auffindbar erklärt?
- Entsteht der Eindruck, ein Gewinn sei garantiert?
- Wird das Angebot als risikofrei dargestellt?
- Richtet sich die Werbung an Personen, die in der Schweiz überhaupt an dem Angebot teilnehmen dürfen?
Eine nüchterne Beschreibung ist aussagekräftiger als ein grosser Werbespruch. «Bonus nach Erfüllung der genannten Bedingungen» lässt dir mehr Raum für eine informierte Entscheidung als «sicher gewinnen».
Klare Bedingungen statt Kleingedrucktem
Bei Boni und Aktionen sind die Bedingungen der eigentliche Prüfpunkt. Die Werbung kann grosszügig wirken, während wichtige Einschränkungen an einer weniger sichtbaren Stelle stehen. Für dich zählt daher nicht nur die Überschrift, sondern die vollständige Angebotsbeschreibung.
Prüfe insbesondere, ob aus dem Text hervorgeht:
- welche Voraussetzungen für die Teilnahme gelten;
- ob ein Mindestalter vorausgesetzt wird;
- ob die Aktion nur für bestimmte Nutzergruppen gilt;
- ob der Bonus an ein bestimmtes Spielangebot gebunden ist;
- wann eine Teilnahme ausgeschlossen ist;
- welche Schritte für die Nutzung des Vorteils erforderlich sind;
- ob der Vorteil nur innerhalb eines bestimmten Aktionszeitraums verfügbar ist.
Nicht jede Bedingung muss in einer Werbeanzeige vollständig ausformuliert sein. Sie darf aber nicht so verborgen oder unklar sein, dass die zentrale Aussage der Werbung einen falschen Eindruck vermittelt. Eine Aktion, deren wesentliche Einschränkungen erst nach mehreren Klicks verständlich werden, verdient besondere Skepsis.
Gerade bei Begriffen wie «gratis», «exklusiv» oder «ohne Einzahlung» lohnt sich ein genauer Blick. Solche Wörter beschreiben nicht automatisch einen uneingeschränkten Vorteil. Entscheidend ist, was danach gilt und ob die Werbeaussage mit den tatsächlichen Teilnahmebedingungen übereinstimmt.
Minderjährige dürfen nicht angesprochen werden
Die Website einer Schweizer Online-Spielbank richtet sich an Personen ab 18 Jahren. Das gilt auch für die Kommunikation rund um Boni und Aktionen. Werbung darf sich nicht an Minderjährige richten.
Das betrifft nicht nur die ausdrückliche Ansprache mit Worten. Auch die Gestaltung kann relevant sein, wenn sie erkennbar auf ein minderjähriges Publikum zugeschnitten ist. Verspielte Elemente allein beweisen noch keinen Verstoss. Eine Kampagne darf jedoch nicht darauf angelegt sein, Personen unter 18 Jahren für Geldspiele zu interessieren.

Für dich ist das ein praktisches Warnsignal: Wenn eine Aktion sprachlich, bildlich oder über den verwendeten Kanal klar ein junges Publikum ansprechen soll, passt das nicht zu verantwortungsvoller Werbung für Geldspiele. Das Mindestalter ist keine Fussnote, sondern eine zentrale Teilnahmevoraussetzung.
Verantwortung gehört zur Werbung dazu
Werbung für Geldspiele muss nicht nur korrekt, sondern auch verantwortungsvoll gestaltet sein. Sie darf nicht irreführend oder aufdringlich sein. Ein Bonusangebot kann daher problematisch werden, wenn es den Eindruck erzeugt, du müsstest sofort teilnehmen, um keinen Vorteil zu verlieren, obwohl die Aussage vor allem Druck aufbauen soll.
Aufdringlichkeit zeigt sich oft nicht in einem einzelnen Wort, sondern in der Kombination aus wiederholten Aufforderungen, künstlicher Dringlichkeit und emotionaler Ansprache. Eine Aktion, die dich ständig zum Spielen bewegen soll, verdient eine andere Bewertung als eine sachliche Information über verfügbare Bedingungen.
Besonders kritisch sind Botschaften, die Geldspiel mit finanzieller Sicherheit, sozialem Erfolg oder einer Lösung persönlicher Probleme verbinden. Ein Bonus ist kein Einkommen und keine Methode, finanzielle Schwierigkeiten zu beheben. Eine verantwortungsvolle Werbeaussage sollte den geldwerten Vorteil nicht so darstellen, als könne er wirtschaftliche Probleme lösen.
Verantwortungsbewusste Werbung
Werbung darf keine künstliche Dringlichkeit erzeugen oder finanzielle Probleme durch Glücksspiel lösen wollen.
Keine Werbung für nicht bewilligte Geldspiele
Die Regeln betreffen nicht nur die Formulierung, sondern auch das beworbene Angebot. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter mit einem Bonus, einer Aktion oder einem anderen Vorteil wirbt.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) führt Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Auch die ESBK und die Gespa führen solche Sperrlisten. Die ESBK kann den Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer oder ihre Herkunft verschleiernder Anbieter sperren.
Für die Beurteilung einer Aktion bedeutet das: Ein auffälliger Bonus ist kein Beleg dafür, dass das beworbene Angebot in der Schweiz zulässig ist. Auch professionelle Gestaltung, deutschsprachige Werbung oder eine bekannte Markenwirkung ersetzen keine Bewilligung. Fehlt die rechtliche Grundlage, hilft der Werbeaufwand dem Angebot nicht weiter.
Fernmeldedienstanbieterinnen müssen den Zugang zu gemeldeten Spielangeboten innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen sperren. Eine DNS-Zugangssperre kann deshalb auch ein Angebot betreffen, dessen Werbung weiterhin über soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder andere Kanäle sichtbar ist. Sichtbare Werbung und zulässiger Zugang sind zwei verschiedene Fragen.
So vergleichst du Aktionen sachlich
Ein Vergleich wird sinnvoll, wenn du bei allen Angeboten dieselben Kriterien anwendest. Nicht der grösste beworbene Vorteil ist automatisch die beste Aktion. Die passendere Option hängt davon ab, wie klar die Bedingungen formuliert sind und ob das Angebot zu deinen eigenen Grenzen passt.
| Kriterium | Worauf du achten solltest |
|---|---|
| Verständlichkeit | Sind die Teilnahmebedingungen ohne widersprüchliche Aussagen erklärt? |
| Wahrheitsgemässe Werbung | Werden garantierte Gewinne oder risikofreies Spielen suggeriert? |
| Zielgruppe | Richtet sich die Kommunikation an Personen ab 18 Jahren? |
| Aufdringlichkeit | Informiert die Aktion oder setzt sie dich unnötig unter Druck? |
| Zulässigkeit | Wird kein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel beworben? |
| Transparenz | Sind wichtige Einschränkungen erkennbar und nicht irreführend versteckt? |
Diese Kriterien helfen auch dann, wenn zwei Aktionen auf den ersten Blick ähnlich wirken. Ein grösserer Werbevorteil kann durch unklare Bedingungen an Wert verlieren. Eine sachlich erklärte Aktion kann die bessere Wahl sein, wenn dir Nachvollziehbarkeit wichtiger ist als ein auffälliger Slogan.
Werbung ist keine Gewinnzusage
Der wichtigste Unterschied bleibt einfach: Werbung beschreibt eine Aktion, aber sie garantiert keinen Spielerfolg. Auch ein Bonus verändert nicht die grundlegende Natur des Geldspiels. Gegen einen geldwerten Einsatz wird ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht gestellt; daraus folgt kein sicherer Ausgang.
Deshalb solltest du jede Werbeaussage in zwei Schritten lesen. Zuerst: Was wird konkret angeboten? Danach: Welche Aussage wird über deine Gewinnchance, dein Risiko oder die Dringlichkeit der Teilnahme vermittelt? Der erste Teil kann zulässig und der zweite irreführend sein.
Ein seriöses Bonusangebot hält diese Trennung aus. Es erklärt den Vorteil, nennt die relevanten Bedingungen und verzichtet auf Versprechen, die aus einem Glücksspiel eine sichere Sache machen. Genau dort zeigt sich der Unterschied zwischen einer Information über Boni und einer Werbung, die zu viel behauptet.

Zahlungen, Limits und Auszahlungen im Online-Casino
Bei Zahlungen in einer Schweizer Online-Spielbank geht es nicht nur darum, Geld auf das Spielerkonto zu bringen. Entscheidend ist der gesamte Ablauf: Kontoeröffnung, Einzahlung, Verlustkontrolle, Auszahlung und der Zugang zum Konto. Dabei gelten Spielerschutzregeln, die den Geldfluss begrenzen und eine Identitätsprüfung voraussetzen.
Ein Schweizer Online-Casino darf kein anonymes Echtgeldspiel ermöglichen. Vor der ersten Auszahlung ist eine vollständige KYC-Prüfung mit einem amtlichen Ausweis erforderlich. KYC steht für die Prüfung der Identität des Kunden. Für dich bedeutet das: Die Auszahlung hängt nicht nur vom verfügbaren Guthaben ab, sondern auch davon, ob deine persönlichen Angaben und Dokumente bestätigt wurden.
Vor der Einzahlung: Konto und Identität
Ein Online-Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Für alle Casinospiele und Online-Spiele gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Diese Prüfung gehört deshalb an den Anfang der Geschäftsbeziehung und nicht erst an das Ende, wenn eine Auszahlung beantragt wird.
Identitätsprüfung
Reiche einen gültigen amtlichen Ausweis für die KYC-Prüfung ein.
Das Casino prüft, ob die Daten mit der tatsächlichen Person übereinstimmen.
Erst nach erfolgreicher Bestätigung der Identität ist eine Auszahlung möglich.
Bei der Registrierung müssen die Angaben zum Konto mit der tatsächlichen Person übereinstimmen. Ein Konto unter einem fremden Namen passt nicht zu den Anforderungen an ein legales Echtgeldspiel. Dasselbe gilt für Zahlungswege, die nicht eindeutig dem Kontoinhaber zugeordnet werden können. Die Kontrolle ist kein Bonusverfahren und keine freiwillige Zusatzoption, sondern Teil des Zugangs zum Spielerkonto.
Erst wenn das Konto eröffnet und die erforderlichen Angaben geprüft sind, beginnt der eigentliche Zahlungsverkehr. Eine Einzahlung erhöht das Guthaben auf dem Spielerkonto. Sie ist jedoch keine Auszahlungsgarantie und ersetzt auch nicht die Identitätsprüfung. Wer Dokumente erst im Moment der Auszahlung einreicht, muss mit einer Unterbrechung des Vorgangs rechnen. Das ist weniger dramatisch als ein gesperrtes Konto, aber deutlich lästiger als eine Prüfung vor der ersten Einzahlung.
Einzahlungen und Verlustlimits
Schweizer Online-Casinos müssen tägliche, wöchentliche und monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits anbieten. Diese Limits beziehen sich auf unterschiedliche Teile des Geldflusses:
- Einzahlungslimit: Wie viel du innerhalb des gewählten Zeitraums auf das Spielerkonto einzahlen kannst.
- Verlustlimit: Wie hoch der Verlust innerhalb des gewählten Zeitraums sein darf.
- Tages-, Wochen- und Monatsgrenze: Der Zeitraum, für den die jeweilige Begrenzung gilt.
Die Trennung ist wichtig. Ein Einzahlungslimit sagt, wie viel Geld auf das Konto gelangen kann. Ein Verlustlimit betrachtet dagegen das Spielergebnis. Beide Einstellungen dienen demselben Zweck, sind aber nicht dasselbe. Eine Einzahlung kann das Guthaben erhöhen, ohne dass dieser Betrag vollständig verloren wird. Umgekehrt kann ein Verlustlimit die Spielaktivität begrenzen, obwohl noch Geld auf dem Konto liegt.
Bei der Auswahl der Limits solltest du nicht nur auf den aktuellen Kontostand schauen. Entscheidend ist, welchen Betrag du innerhalb des jeweiligen Zeitraums tatsächlich einsetzen und verlieren kannst, ohne andere Ausgaben zu gefährden. Ein Limit ist kein Hinweis darauf, wie viel du einsetzen solltest. Es ist eine technische Grenze.
Änderungen der Limits
Die Schweizer Vorgaben unterscheiden zwischen einer Senkung und einer Erhöhung. Senkungen von Limits gelten sofort. Erhöhungen werden erst nach einer Abkühlphase wirksam. Damit verhindert der Spielerschutz, dass ein Limit in einem impulsiven Moment unmittelbar nach oben gesetzt und sofort genutzt wird.
Für die Praxis ergibt sich eine klare Reihenfolge:
- Ein niedrigeres Einzahlungs- oder Verlustlimit greift sofort.
- Ein höheres Limit wird nicht unmittelbar verfügbar.
- Zwischen dem Änderungswunsch und der Erhöhung liegt eine Abkühlphase.
- Das bestehende niedrigere Limit bleibt bis dahin massgeblich.
Diese Regel kann bei der Planung einer Einzahlung leicht übersehen werden. Wer eine Erhöhung beantragt und danach sofort einzahlen möchte, sollte nicht davon ausgehen, dass die neue Grenze bereits gilt. Der technische Status des Kontos entscheidet – nicht die blosse Eingabe im Menü.
Auszahlungen: Guthaben ist nicht gleich Auszahlung
Eine Auszahlung überträgt verfügbares Guthaben vom Spielerkonto zurück an dich. Vor der ersten Auszahlung ist eine vollständige KYC-Prüfung mit einem amtlichen Ausweis erforderlich. Das Casino muss also feststellen, wer das Konto führt und wem das Guthaben zugeordnet ist.
Für eine reibungslose Auszahlung sollten die Kontodaten daher vollständig und widerspruchsfrei sein. Dazu gehören insbesondere:
- der richtige Name im Spielerkonto;
- korrekte persönliche Angaben;
- ein gültiger amtlicher Ausweis für die KYC-Prüfung;
- ein Zahlungsweg, der zum Kontoinhaber passt.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können die Auszahlung stoppen, bis die offene Prüfung abgeschlossen ist. Das ist keine neue Einzahlungsschranke, sondern eine Kontrolle vor der Übertragung von Echtgeld. Ein seriöser Ablauf trennt deshalb zwei Fragen: Ist Guthaben vorhanden? Und ist eindeutig geprüft, an wen es ausgezahlt werden darf?
Was bei einer Auszahlung kontrolliert wird
Die KYC-Prüfung schützt nicht nur das Casino. Sie soll auch verhindern, dass eine andere Person auf ein Spielerkonto oder dessen Guthaben zugreift. Bei der Prüfung werden die Identität und die Berechtigung zur Kontonutzung abgeglichen. Ein amtlicher Ausweis dient dabei als Nachweis.
Du solltest die Prüfung nicht als nebensächlichen Schritt betrachten. Ohne sie darf ein legales Schweizer Online-Casino kein anonymes Echtgeldspiel ermöglichen. Die Auszahlung ist somit eng mit dem Kontozugang verbunden: Wer sein Konto nicht ausreichend verifizieren kann, erhält nicht einfach deshalb eine Auszahlung, weil ein Guthaben angezeigt wird.
Auch eine erfolgreiche Einzahlung bedeutet nicht, dass alle späteren Prüfungen erledigt sind. Der Zahlungsweg kann akzeptiert sein, während die Identität noch nicht vollständig bestätigt wurde. Erst die vollständige KYC-Prüfung vor der ersten Auszahlung schafft die Grundlage für die Übertragung des Guthabens.

Spielsperre und Kontozugang
Zahlungen lassen sich nicht unabhängig vom Spielerschutz betrachten. Spieler können sich temporär oder permanent selbst sperren lassen. Die Sperre gilt über SESAM für alle konzessionierten Schweizer Casinos. Sie betrifft deshalb nicht nur ein einzelnes Spielerkonto oder eine einzelne Website.
Eine Spielsperre gilt in der gesamten Schweiz und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein. Das ist für den Kontozugang entscheidend: Eine Selbstsperre ist kein lokaler Schalter, den du bei einem anderen konzessionierten Casino einfach umgehen kannst. Der Schutzmechanismus wird über die konzessionierten Schweizer Casinos hinweg angewendet.
Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden. Eine temporäre Sperre ist damit nicht mit einer sofortigen Pause vergleichbar. Während der Sperre steht der Spielzugang nicht normal zur Verfügung. Auch der Zahlungsfluss ist von diesem Kontostatus abhängig. Wer eine Sperre aktiviert, sollte daher vorher prüfen, ob noch offene Vorgänge im Konto bestehen.
Die Reihenfolge ist klar: Erst kommt der Sperrstatus, dann die Frage, ob das Konto für Spiel- oder Zahlungsvorgänge verwendet werden kann. Ein vorhandenes Guthaben hebt die Spielsperre nicht auf.
Zahlungen, Sperren und verantwortungsvolle Kontrolle
Einzahlungen und Auszahlungen sind sichtbare Kontobewegungen. Limits und Spielsperren wirken dagegen auf einer übergeordneten Ebene. Sie legen fest, ob Geld auf das Konto gelangen darf, wie hoch Einzahlungen und Verluste sein können und ob der Spielzugang überhaupt offen bleibt.
Damit lassen sich die wichtigsten Schutzmechanismen unterscheiden:
| Bereich | Zweck |
|---|---|
| Einzahlungslimit | Begrenzt Einzahlungen pro Tag, Woche oder Monat |
| Verlustlimit | Begrenzt Verluste pro Tag, Woche oder Monat |
| Abkühlphase | Verzögert die Wirksamkeit einer Limiterhöhung |
| KYC-Prüfung | Bestätigt die Identität vor der ersten Auszahlung |
| Temporäre Spielsperre | Unterbricht den Spielzugang für einen begrenzten Zeitraum |
| Permanente Spielsperre | Beendet den Spielzugang dauerhaft |
| SESAM | Gilt für Selbstsperren bei allen konzessionierten Schweizer Casinos |
Die Tabelle zeigt auch, warum eine Auszahlung nicht isoliert bewertet werden sollte. Ein Konto kann Guthaben führen, aber wegen einer fehlenden KYC-Prüfung noch keine Auszahlung ermöglichen. Ein Limit kann eine weitere Einzahlung verhindern, obwohl das Konto weiterhin zugänglich ist. Eine Spielsperre kann den gesamten Spielzugang betreffen, obwohl zuvor Geld eingezahlt wurde.
Woran du einen nachvollziehbaren Zahlungsablauf erkennst
Ein nachvollziehbarer Ablauf macht die zentralen Informationen im Spielerkonto sichtbar. Du solltest erkennen können, welche Einzahlungs- und Verlustlimits gelten, ob eine Änderung sofort oder erst nach einer Abkühlphase wirksam wird und ob die KYC-Prüfung abgeschlossen ist.
Ebenso wichtig ist die klare Trennung zwischen Guthaben und verfügbaren Zahlungsvorgängen. Ein Betrag im Konto bedeutet nicht automatisch, dass eine Auszahlung ohne weitere Kontrolle ausgeführt wird. Vor der ersten Auszahlung bleibt die Identitätsprüfung erforderlich.
Für den Spielerschutz zählen daher weniger vollmundige Zahlungsversprechen als überprüfbare Kontofunktionen:
- Limits für Einzahlungen und Verluste sind eingerichtet.
- Senkungen werden sofort berücksichtigt.
- Erhöhungen werden nicht unmittelbar wirksam.
- Die Identität wird vor der ersten Auszahlung vollständig geprüft.
- Selbstsperren werden über SESAM für alle konzessionierten Schweizer Casinos angewendet.
- Eine Spielsperre gilt schweizweit und seit dem 7. Januar 2025 auch im Fürstentum Liechtenstein.
So wird aus dem Spielerkonto kein blosser Durchgang für Geld, sondern ein kontrollierter Bereich mit klaren Zugangs- und Sperrregeln. Bei Zahlungen zählt der ganze Ablauf. Nicht nur der Einzahlungsbutton.
Spiele und Anbieter: Woran du das Angebot erkennst
Bei Schweizer Online-Spielbanken zählt nicht nur, welche Spiele auf der Startseite erscheinen. Entscheidend ist, ob das Angebot zu einem konzessionierten Schweizer Betreiber gehört und ob sich dieser Betreiber offiziell überprüfen lässt. Das Spiel selbst kann vertraut wirken: Slots, Roulette oder andere Casinospiele. Der rechtliche Rahmen hängt jedoch nicht von der Optik ab, sondern vom Anbieter und seiner Zulassung.
Für dich bedeutet das: Erst den Betreiber einordnen, dann das Spielangebot bewerten. Ein umfangreicher Lobby-Bereich ersetzt keine offizielle Einordnung. Viele Logos, grosse Jackpot-Hinweise oder eine mehrsprachige Website sagen für sich genommen wenig aus.
Wer Online-Spielbankenspiele anbieten darf
In der Schweiz dürfen Online-Spielbankenspiele nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Ein digitales Angebot steht damit nicht unabhängig neben dem stationären Casinobetrieb. Nur Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank können eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen.
Anzahl Konzessionen 20 (9x A-Konzession, 11x B-Konzession)
Marktgröße 21 Spielbanken in der Schweiz
Gültigkeitszeitraum 2025 bis 2044
Diese Verbindung ist ein wichtiges Prüfmerkmal. Ein Anbieter, der ausschliesslich als Internetmarke auftritt und keine nachvollziehbare Verbindung zu einer konzessionierten Schweizer Spielbank erkennen lässt, passt nicht zum vorgesehenen Modell der Schweizer Online-Spielbanken. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Konzession sind in der Schweiz nicht erlaubt und werden technisch gesperrt.
Die Konzessionen für die Spielbanken wurden vom Bundesrat am 29. November 2023 für 20 Jahre ab 2025 erteilt. Für die Jahre 2025 bis 2044 gibt es 20 Spielbankenkonzessionen: 9 mit einer A-Konzession und 11 mit einer B-Konzession. Insgesamt sind 21 Spielbanken am Markt. Diese Zahlen beschreiben die Konzessionsstruktur der Spielbanken; sie sind kein Qualitätsranking einzelner Websites.
Der Unterschied ist wichtig. Eine A- oder B-Konzession macht ein Angebot nicht automatisch zum passenden Anbieter für jedes Bedürfnis. Sie zeigt zunächst, in welchem konzessionierten Rahmen die stationäre Spielbank arbeitet. Für das konkrete Online-Angebot musst du zusätzlich prüfen, ob die digitale Erweiterung und die betreffende Website nachvollziehbar ausgewiesen sind.

Die ESBK als Bezugspunkt für das Angebot
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) prüft den Antrag eines Casinos. Sind die Kriterien erfüllt, wird die Lizenz ausgestellt. Für die Beurteilung eines Online-Angebots ist die ESBK daher der zentrale Bezugspunkt.
Die ESBK beaufsichtigt Schweizer Spielbanken und führt eine öffentlich einsehbare amtliche Aufstellung der autorisierten Casino-Betreiber. Diese Aufstellung ist aussagekräftiger als eine selbst formulierte Werbeaussage auf der Website. Steht ein Betreiber dort, lässt sich seine Einordnung als autorisierter Anbieter nachvollziehen. Fehlt er, solltest du das Angebot nicht allein wegen eines professionellen Auftritts als Schweizer Online-Spielbank ansehen.
Auch die Konzessionsnummer gehört zur sichtbaren Prüfung. Schweizer Online-Casinos müssen eine Konzessionsnummer der ESBK auf ihrer Website angeben. Bei einem lizenzierten Online-Glücksspielportal befindet sie sich normalerweise im Fussbereich der Website. Dort findest du oft auch die Angaben zum Betreiber und weitere rechtliche Informationen.
Ein kurzer Kontrollweg sieht so aus:
- Öffne den Fussbereich der Website.
- Suche nach der Konzessionsnummer der ESBK.
- Vergleiche den dort genannten Betreiber mit der amtlichen Aufstellung der ESBK.
- Prüfe, ob die Website eine
.ch-Domain verwendet. - Beurteile erst danach das konkrete Spieleangebot.
Die Reihenfolge spart Zeit. Wer zuerst die Slot-Auswahl vergleicht und die Betreiberfrage erst später stellt, prüft das wichtigste Merkmal am Schluss.
Was die Domain über den Betreiber zeigt
Schweizer Online-Casinos müssen eine .ch-Domain besitzen. Die Domain ist deshalb ein praktischer erster Hinweis auf die Ausrichtung des Angebots. Sie beweist allein noch nicht, dass jede Aussage auf der Website korrekt ist. Zusammen mit der Konzessionsnummer und dem Eintrag in der amtlichen Aufstellung ergibt sie jedoch ein deutlich belastbareres Bild.
Achte auf die genaue Webadresse. Eine ähnlich klingende Domain kann zu einem anderen Anbieter führen. Auch eine Website, die sprachlich und optisch auf die Schweiz ausgerichtet ist, muss deshalb nicht automatisch zu einer konzessionierten Schweizer Spielbank gehören. Entscheidend bleibt die Kombination aus Schweizer Domain, ausgewiesenem Betreiber und offizieller Zuordnung.
Die Website muss sich an Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren richten. Für alle Casinospiele und Online-Spiele gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Das betrifft nicht nur die Kontoeröffnung, sondern den Zugang zum gesamten Angebot. Eine Spielauswahl ist also nicht losgelöst vom Nutzerkreis zu betrachten.
Wie du das eigentliche Spieleangebot einordnest
Ein zugelassenes Angebot erkennst du nicht daran, dass es möglichst viele Kategorien anzeigt. Wichtiger ist, ob die Spiele innerhalb einer nachvollziehbaren Schweizer Online-Spielbank angeboten werden. Die Oberfläche kann modern oder schlicht sein; die rechtliche Einordnung bleibt davon unberührt.
Bei der Betrachtung der Lobby helfen drei Fragen:
- Ist klar, welcher konzessionierte Betreiber hinter der Website steht?
- Sind Konzessionsnummer und Betreiberangaben auffindbar?
- Gehört die Website zu einem Anbieter, der in der amtlichen Aufstellung der ESBK geführt wird?
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lohnt der Vergleich der angebotenen Spiele. Du kannst dann darauf achten, welche Kategorien tatsächlich vorhanden sind, wie die Lobby aufgebaut ist und ob die Darstellung verständlich bleibt. Eine pauschale Aussage wie „das beste Spieleangebot“ wäre dagegen leer, solange kein Kriterium genannt wird. Für manche zählt die Auswahl, für andere eine übersichtliche Darstellung oder die klare Zuordnung zum Betreiber. Einen allgemeinen Sieger gibt es hier nicht.
Bei der Anbieterprüfung ist die Reihenfolge eindeutiger: Ein offiziell nachvollziehbarer Betreiber ist besser als eine anonyme Marke, weil du seine Einordnung überprüfen kannst. Das ist keine Geschmacksfrage.
Beispiele für bekannte Online-Spielbanken
Zu den im Schweizer Markt genannten Online-Casino-Angeboten gehören unter anderem Casino Interlaken, Casino Davos, Casino Luzern, Casino Mendrisio und Casino Montreux. Ebenfalls genannt werden Casino777, Grand Casino Baden, mycasino, Jackpots.ch, Winshark, Casino Neuchâtel und admiral.ch. Airport Casino Basel AG ist ebenfalls als Online-Casino aufgeführt.
Diese Namen solltest du nicht als Rangliste lesen. Die verfügbare Faktenbasis liefert keine geprüften Werte zu Spielauswahl, Bedienung oder einzelnen Spielen. Deshalb lässt sich daraus kein „bestes“ Angebot ableiten. Ein Anbieter kann für dich besser passen, wenn du eine bestimmte Lobby bevorzugst; für jemand anderen kann die klare Betreiberzuordnung entscheidender sein.
Die sinnvollere Darstellung ist eine Prüfung nach Merkmalen:
| Prüfmerkmal | Woran du es erkennst |
|---|---|
| Betreiber | Der Betreiber ist auf der Website klar genannt. |
| Konzessionsnummer | Sie ist normalerweise im Fussbereich zu finden. |
| Amtliche Zuordnung | Der Betreiber erscheint in der öffentlich einsehbaren Aufstellung der ESBK. |
| Domain | Das Online-Casino verwendet eine .ch-Domain. |
| Altersvorgabe | Das Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren. |
Die Tabelle ersetzt keine Entscheidung für einen bestimmten Anbieter. Sie verhindert aber, dass das Design oder eine lange Spieleliste die formale Prüfung überdeckt.
Wenn ein Angebot nicht überprüfbar ist
Fehlen Betreiberangaben, Konzessionsnummer oder eine nachvollziehbare Zuordnung zur ESBK, solltest du das Angebot nicht wie eine Schweizer Online-Spielbank behandeln. Eine ausländische Website kann ähnliche Spiele anbieten und trotzdem nicht zum Schweizer Konzessionssystem gehören. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz sind in der Schweiz nicht erlaubt; der Zugang zu nicht bewilligten Angeboten kann technisch gesperrt werden.
Die ESBK führt Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Auch die Gespa führt solche Sperrlisten. Internetanbieter in der Schweiz müssen den Zugriff auf gesperrte Websites aus der Schweiz technisch verhindern. Die DNS-Zugangssperre ist damit kein nebensächlicher Hinweis, sondern Teil des Schutzes des Schweizer Marktes.
Besonders vorsichtig solltest du bei widersprüchlichen Angaben sein: Eine .ch-Domain ohne Konzessionsnummer bleibt unklar. Eine Konzessionsnummer ohne auffindbaren Betreiber ist ebenfalls kein sauberer Nachweis. Und ein Betreibername, der nicht in der amtlichen Aufstellung der ESBK erscheint, lässt sich nicht durch eine attraktive Spieleauswahl ersetzen.
Anbieterprüfung
- Konzessionsnummer im Fussbereich gefunden?
- Betreiber in der ESBK-Liste verifiziert?
- Verbindung zu einer stationären Spielbank erkennbar?
- .ch-Domain vorhanden?
- Altersbeschränkung (18+) bestätigt?
Anbieter vergleichen, ohne Werbung mit Qualität zu verwechseln
Ein Vergleich wird brauchbar, wenn das Kriterium offenliegt. Für die rechtliche Einordnung zählt die offizielle Zuordnung. Für die praktische Auswahl können zusätzlich Übersichtlichkeit, die dargestellten Spielkategorien und die Verständlichkeit der Betreiberinformationen eine Rolle spielen. Diese Kriterien solltest du getrennt halten.
„Grosses Angebot“ bedeutet nicht automatisch „besseres Angebot“. „Bekannte Marke“ bedeutet nicht automatisch „nachvollziehbarer Schweizer Betreiber“. Und ein auffälliger Werbeauftritt ist kein Ersatz für die Angaben im Fussbereich und den Eintrag bei der ESBK. Der trockene Teil ist hier der wichtigste.
Prüfe daher zuerst den Betreiber, danach die Konzessionsnummer und die amtliche Zuordnung. Erst im dritten Schritt vergleichst du die sichtbaren Spiele und die Struktur der Lobby. So erkennst du den praktischen Unterschied zwischen einer konzessionierten Schweizer Online-Spielbank und einer Website, die nur wie ein passendes Angebot aussieht.
Erstellt vom Redaktionsteam „Online Casino Boni Aktionen”.
